UBI/SRC
Funkschein UBI / SRC
Aktueller Kurs: gepl. Frühjahr 2013
Mindestalter: 15 Jahre (UBI / SRC)
Praktische Ausbildung: Intensivkurs an einem Wochenende
Geltungsbereich:
UBI: (UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt)
SRC: (Short Range Certificate) Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis, es berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW
Wichtiger Hinweis!
"....... Seit August 2005 müssen alle Führer von Sportbooten ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst entsprechend der funktechnischen Ausrüstung ihres Sportfahrzeuges nachweisen....."
Das heißt: Wenn die Yacht mit einem Funkgerät ausgerüstet ist, dann muss auch der Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen. Bis 2006 war es ausreichend, wenn eine beliebige Person an Bord einen derartigen Nachweis erbringen konnte. Für DSC-fähige GMDSS-UKW-Anlagen, die den Küstenbereich abdecken, ist das Short Range Certificate (SRC) = UKW-Funkbetriebszeugnis / UKW-Funkzeugnis ausreichend."
Inkrafttreten der Fragenkataloge für SRC, LRC und UBIVerkehrsblatt Nummer 4 - 2011, Seite 180: Der Termin für die Inkraftsetzung wird geändert vom 01.04.2011 auf den 01.10.2011