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Jugend > Jüngstenschein

Der DSV-Jüngsten-Segelschein

Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von Jollen bis zu 13 qm Segelfläche. 
Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig.

Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV anerkannten Ausbildungsstätte nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.

Bei uns kann der Jüngstenschein erlangt werden. Kommt einfach mal zum Training.

Link: Vorschrift des DSV

 

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